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Medizinrecht

 

Wir beraten und vertreten sie insbesondere in Fragen ärztlicher Haftung bei Behandlungsfehlern.

Medizinrecht umfasst aber auch alle Rechtsnormen, aus denen sich Ansprüche auf Gesundheitsleistungen d.h. medizinische Sach- und Dienstleistungen herleiten.

Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherern sind wir Ihnen deshalb gern behilflich Dabei werden sich oftmals die Bereiche Medizin- und Sozialrecht überschneiden