Impressum Datenschutz  

Top Banner

Wohneigentumsrecht

 

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht grundsätzliche Vorschriften für die Begründung dieser Eigentumsform vor und enthält detaillierte Regelungen für das Verhältnis der Miteigentümer zueinander.

Die Interessenlage von Eigennutzern und Kapitalanlegern sind nicht selten unterschiedlich gelagert. Diesem Umstand muss in der Beratung Rechnung getragen werden.

Das am 01.07.2007 in Kraft getretene Gesetz für Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes hatte strukturelle Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts zur Folge.

Die Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft wurden gestärkt. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist prozessual zu berücksichtigen.

Darüber hinaus muss die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr prozessual berücksichtigt werden.

Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist unerlässlich.

Als Schwerpunkt der Rechtsberatung seien folgende Aspekte hervorgehoben:

  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ihre Rechte und ihre Pflichten,
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums,
  • die Wohnungseigentümerversammlung,
  • anfechtbare und nichtige Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung,
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Verwalter,
  • Rechnungswesen der Gemeinschaft.